4-FB-24-24
14.11.2024 (09:00 - 16:30 Uhr)
Kloster St. LiobaRiedbergstr. 379100 Freiburg
Im Kinderschutzgesetz ist der Schutzauftrag im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe geregelt und die Aufgaben der Träger von Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe formuliert, um eine koordinierte und fachlich angemessene Zusammenarbeit im Kinderschutz zu gewährleisten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tageseinrichtungen für Kinder übernehmen bei der Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen eine besonders wichtige Rolle, da nahezu alle Kinder eine solche Einrichtung besuchen.
Um die pädagogischen Fachkräfte bei der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, wurde eine Einschätzskala zur Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen entwickelt und in der Praxis erprobt.
Am Ende der Fortbildung
Die Fortbildung vermittelt Hintergrundwissen zur Kindeswohlgefährdung, und gibt den pädagogischen Fachkräften eine Orientierungshilfe und ein Ablaufschema bei Kindeswohlgefährdungen an die Hand, um bei Verdachtsmomenten adäquat reagieren zu können.
Sie bietet fachliche Informationen zur Risikoabschätzung und zur Einleitung von geeigneten Handlungsschritten.
Gleichzeitig werden die Grenzen des Schutzauftrags für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tageseinrichtungen für Kinder aufgezeigt und die rechtlichen und formalen Grundlagen vermittelt.
Vortrag, Beantwortung von Fragen, Besprechung von Praxisbeispielen, Einübung der Anwendung
Dr. Joachim Bensel
145,00 € für Mitgliedseinrichtungen160,00 € für NichtmitgliedseinrichtungenZzgl. Verpflegungspauschale: 25,00 €
Meike Reiß
Tel.: 0761 8974-246
E-Mail: reiss@caritas-dicv-fr.de