WBVG-Verträge für die vollstationäre Pflege rechtssicher verwenden
10-FB-27-36
05.05.2027 (09:30 - 16:30 Uhr)
KL FreiburgKartäuserstr. 4179102 Freiburg
Das Seminar befasst sich mit den rechtlichen Vorgaben, denen Wohn- und Betreuungsverträge in der stationären Altenhilfe unterliegen, insbesondere mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).Darüber hinaus werden die Modalitäten des Vertragsschlusses (vertretungsberechtigte Personen, Zeitpunkt) thematisiert. Anhand des Muster-WBVG-Vertrags für die vollstationäre Pflege des Diözesancaritasverbands Freiburg werden die wesentlichen Regelungen eines Heimvertrags systematisch besprochen:
Leistungen der Einrichtung, Zusatzleistungen, Entgelt (Zusammensetzung, Entgelt bei Abwesenheit, Entgelterhöhung) sowie die Beendigung des Vertragsverhältnisses.Berücksichtigt werden zudem aktuelle Rechtsentwicklungen. Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden werden in die Veranstaltung aufgenommen und gemeinsam bearbeitet.
Am Ende der Fortbildung
Methoden
Nur für Mitgliedseinrichtungen der Erzdiözese Freiburg
Einrichtungsverantwortliche
(z.B. Geschäftsführer*innen, Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen, Verwaltungsmitarbeitende) der stationären Altenhilfe, die mit WBVG-Verträgen befasst sind
Clara Fehl
225,00 € für Mitgliedseinrichtungen250,00 € für NichtmitgliedseinrichtungenZzgl. Verpflegungspauschale: 30,00 €
Peggy Hahnemann
Tel.: 0761 8974-245
E-Mail: hahnemann@caritas-dicv-fr.de