Von der Kündigung bis zum Kündigungsschutzprozess
10-FB-27-06
17.06.2027 (09:00 - 16:30 Uhr)
Kloster St. LiobaRiedbergstr. 379100 Freiburg
Die Tatbestände des Kündigungsschutzgesetzes behandeln die verhaltensbedingte, die personenbedingte und die betriebsbedingte Kündigung. Jede Form der Kündigung bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Fehler sollten vermieden werden, um die Chancen in einem eventuellen Kündigungsschutzprozess zu verbessern.Zur Vermeidung eines Rechtsstreits kann es sinnvoll sein, eine Auflösungs- oder eine Abwicklungsvereinbarung abzuschließen.Die betriebsverfassungs- und mitarbeitervertretungsrechtlichen Anforderungen gehören zum Thema, ebenso wie ein eventuell notwendiges Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt.Wird eine Kündigungsschutzklage erhoben, müssen die prozessualen Anforderungen bekannt sein. Prozessstrategie und formelle Anforderungen werden in der Fortbildung behandelt.
Am Ende der Fortbildung
Führungskräfte und Personalverantwortliche in Einrichtungen der Gesundheits- und Altenhilfe
Rechtsanwalt Detlev Heyder
225,00 € für Mitgliedseinrichtungen250,00 € für NichtmitgliedseinrichtungenZzgl. Verpflegungspauschale: 30,00 €
Peggy Hahnemann
Tel.: 0761 8974-245
E-Mail: hahnemann@caritas-dicv-fr.de