Heimverträge für die vollstationäre Pflege rechtssicher verwenden
10-FB-24-04
13.11.2024 (09:30 - 13:00 Uhr)
Caritasverband für die Erzdiözese FreiburgAlois-Eckert-Str. 679111 Freiburg
Das Seminar widmet sich zunächst den rechtlichen Vorgaben, denen Heimverträge in der stationären Altenhilfe unterliegen, insbesondere dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Eingegangen wird weiterhin auf die Modalitäten des Vertragsschlusses (vertretungsberechtigte Personen, Zeitpunkt). Sodann werden anhand des Muster-Heimvertrags für die vollstationäre Pflege des Diözesancaritasverbands Freiburg die wesentlichen Regelungen eines Heimvertrags besprochen:
Leistungen des Heims, Zusatzleistungen, Entgelt (Zusammensetzung, Entgelt bei Abwesenheit, Entgelterhöhung), Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Berücksichtigung finden weiterhin aktuelle Rechtsentwicklungen. Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden werden in die Veranstaltung mit einbezogen.
Nur für Mitgliedseinrichtungen der Erzdiözese Freiburg
Einrichtungsverantwortliche (z.B. Geschäftsführer*innen, Heimleitungen, Pflegedienstleitungen, Verwaltungsmitarbeitende) der stationären Altenhilfe, die mit Heimverträgen befasst sind
Clara Fehl
125,00 € für MitgliedseinrichtungenZzgl. Verpflegungspauschale: 15,00 €
Inhaltliche Fragen:
Tel.: 0761 8974-226
E-Mail: fehl@caritas-dicv-fr.de
Organisatorische Fragen:
Peggy Hahnemann
Tel.: 0761 8974-245
E-Mail: hahnemann@caritas-dicv-fr.de