Auffrischungsschulung nach den bischöflichen Ordnungen: Kollegiale Fallbesprechung – Ein Instrument zur Grenzachtung
14-OS-26-22
12.03.2026 von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
In Einrichtungen der Pflege, Betreuung und sozialen Arbeit sprechen sich Kolleg*innen häufig nur in Tür- und Angelgesprächen über die Situation von Klient*innen ab. Über diese Einzelgespräche hinaus besteht ein Bedürfnis nach kollegialen Unterstützungssystemen, z.B. in Form von kollegialer Fallbesprechung. Hierbei übernehmen erfahrene Kolleg*innen die Moderation häufig aus dem Bauch heraus, also intuitiv. Um die kollegiale Fallbesprechung nicht dem Zufall zu überlassen, ist es sinnvoll ihr eine inhaltliche und zeitliche Struktur zu geben. Hierbei geht es sowohl um die Darstellungsanforderungen an die*den Fallbringer*in als auch um die strukturelle Erforschung des Verhaltens von Klient*innen und einem angemessenen Umgang damit.
Die Teilnehmenden lernen den Ansatz und das Vorgehen der kollegialen Fallbesprechung in Theorie und Praxis kennen.
Ziel ist, dass durch die strukturierte, kollegiale Fallbesprechung herausforderndes Verhalten wahrgenommen und gedeutet werden kann und schließlich zu einem zugewandten und professionellen Umgang führt. So können Formen der Gewalt verhindert - und ein angemessener Umgang gefördert werden.
Inhalte
Theorie und Praxis von kollegialer Fallbesprechung: Rollen, Regeln und Regie aushandeln – Wissen vertiefen und durch Übung festigen - Bedürfnisse klären und Initiative ergreifen
Kollegiale Fallbesprechungen werden konkret durchgeführt und eingeübt. Wir bitten die Teilnehmer*innen daher praktische Fallsituationen aus der eigenen Berufspraxis mitzubringen.
Mitarbeiter*innen und Verantwortliche in allen Arbeitsbereichen der Caritas
Ulrike Bungter
95,00 € für Mitgliedseinrichtungen105,00 € für Nichtmitgliedseinrichtungen
Inhaltliche Rückfragen:
Tel: 0761 8974-241
E-Mail: bungter@caritas-dicv-fr.de
Organisatorische Rückfragen:
Meike Reiß
Tel. 0761 8974-246
E-Mail: reiss@caritas-dicv-fr.de